Zur Causa Weimer und dem Haber-Verfahren
Der Bundesverband Regie (BVR) sieht sich angesichts der jüngsten Entwicklungen im Umfeld des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zu einer unmissverständlichen, öffentlichen Stellungnahme gezwungen.
Die Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens auf Kultureinrichtungen – zuletzt auf Buchhandlungen, die von einer unabhängigen Fachjury für preiswürdig befunden wurden – markiert eine Zäsur, die weit über den Buchhandel hinausreicht. Sie betrifft unmittelbar auch das deutsche Filmschaffen und die Filmförderung des Bundes.
Das Haber-Verfahren ist ein Verwaltungsinstrument aus dem Jahr 2004, das Bundesministerien die Möglichkeit einräumt, beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu erfragen, ob gegen Antragstellerinnen und Antragsteller sogenannte verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen. Eingeführt wurde es nach den Anschlägen vom 11. September und dem s.g. „Krieg gegen Terrorismus“, um zu verhindern, dass terroristische oder extremistische Vereinigungen staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen.
Soweit der ursprüngliche Zweck. Nun finden wir uns in der Situation, dass Buchhandlungen routinemäßig durch den Inlandsgeheimdienst durchleuchtet werden – und dass dieser Geheimdienst de facto mitentscheidet, wer staatliche Kulturförderung erhält.
Dieser Vorgang ist verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat bereits 2019 festgestellt, dass das Haber-Verfahren auf Basis der damaligen Gesetzeslage datenschutzrechtswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat enge Maßstäbe für die Weitergabe von Verfassungsschutzdaten an andere Behörden gesetzt: Es müsse ein besonders gewichtiges Rechtsgut auf dem Spiel stehen. Ob eine Buchhandlung einen Preis erhält oder nicht, erfüllt diesen Maßstab erkennbar nicht. Ob ein Filmteam Bundesfördermittel bekommt oder nicht, ebensowenig.
Dennoch wird dieses Instrument angewendet und es wurde bereits angekündigt, es auf alle Arten der Bundeskulturförderung auszuweiten – ohne Transparenz über die zugrunde liegenden Erkenntnisse, ohne Anhörung der Betroffenen, ohne rechtlich klare Grundlage. Die Entscheidung unterliegt dem Geheimschutz. Betroffene erfahren aus der Presse, dass ein Geheimdienst über ihre Förderungswürdigkeit mitbefunden hat.
Mitglieder des BVR sind in Filmprojekte eingebunden, die regelmäßig Fördermittel des Bundes beantragen – über den DFFF, den GMPF, die jurybasierte Kulturelle Filmförderung des BKM oder das neue FFG 2025. Jedes dieser Förderinstrumente steht unter der Rechtsaufsicht des BKM. Jeder dieser Förderprozesse könnte und soll laut Aussage Weimers um eine Verfassungsschutzprüfung ergänzt werden – still, intransparent, nicht anfechtbar.
Die Frage, die sich jede Regisseurin und jeder Regisseur stellen muss, lautet ab sofort: Kann ich meinen nächsten Förderantrag stellen, ohne dass meine politischen Äußerungen, meine künstlerischen Positionierungen, mein öffentliches Engagement oder die eines der anderen Teammitglieder durch einen Inlandsgeheimdienst bewertet werden?
Bereits die Möglichkeit dieser Überprüfung wirkt als Zensur. Nicht durch Verbot, sondern durch Einschüchterung. Wer einen Film über Flucht, Kolonialismus, den Gaza-Krieg, Polizeigewalt oder staatliches Versagen drehen will, muss befürchten, dass ein für ihn intransparenter Vorgang über seinen Zugang zu Fördermitteln mitentscheidet. Dieser Chilling Effect ist in seiner Wirkung identisch mit offener Zensur.
Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes ist unmissverständlich: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Diese Freiheit gilt absolut. Sie gilt nicht nur für Kunst, die keine geheimdienstlichen Erkenntnisse provoziert. Sie gilt für alle.
Der BVR erinnert daran, dass es zur Identität des deutschen Nachkriegsfilms gehört, gesellschaftliche Widersprüche aufzudecken, unbequeme Wahrheiten zu erzählen, Mächtigen den Spiegel vorzuhalten. Das Instrumentarium, das hier gerade für den Kulturbereich etabliert wird, ist mit dem Auftrag des öffentlich geförderten Kinos schlicht unvereinbar.
Die Unabhängigkeit von Jurys ist kein bürokratisches Detail. Sie ist die zivilisatorische Grundbedingung eines demokratischen Kulturbetriebs. Wer Juryentscheidungen durch Geheimdiensterkenntnisse kassiert, höhlt diese Grundbedingung aus – egal, wie er es begründet. Wer Förderanträge stellt, darf nicht fürchten müssen, dabei unter Generalverdacht zu geraten. Genau das aber ist die Konsequenz des Haber-Verfahrens im Kulturbereich: ein Generalverdacht gegen künstlerisches Engagement, das sich jenseits des Mainstreams bewegt.
Der Bundesverband Regie fordert:
1. Sofortige Aussetzung des Haber-Verfahrens im Bereich der Kulturförderung, bis eine verfassungsrechtlich eindeutige Grundlage geschaffen ist.
2. Vollständige Transparenz über alle bisher durchgeführten Verfassungsschutzabfragen im Rahmen von Kulturförderentscheidungen – einschließlich etwaiger Filmförderverfahren.
3. Klare gesetzliche Regelung, die ausschließt, dass Verfassungsschutzdaten in Förderentscheidungen für Kulturprojekte einfließen können.
4. Uneingeschränkte Respektierung der Unabhängigkeit von Förderjurys. Politische Eingriffe in Juryentscheidungen – gleich aus welchem Anlass – sind unzulässig.
Der BVR solidarisiert sich ausdrücklich mit den betroffenen Buchhandlungen, mit Berlinale-Intendantin Tricia Tuttle und allen Kulturschaffenden. Wir solidarisieren uns, weil wir wissen: Was heute die Buchhandlung trifft, trifft morgen den Drehbuchautor, übermorgen die Regisseurin, und irgendwann das gesamte System einer unabhängigen, öffentlich geförderten Filmkultur.
Bundesverband Regie (BVR)
Berlin, 11. März 2026