Regie

Die Regie ist von der Vorbereitung bis zum fertigen Werk die entscheidende künstlerisch-gestaltende Kraft. Regie bedeutet, einen Film, eine Serie „in die Welt“ bringen, aus einem vorbestehenden Werk ein Eigenes, lebendes Ganzes zu machen. Wobei Regie in vielfältiger Weise und Funktion auf den verschiedensten Feldern des Film- und Fernsehschaffens arbeitet. Regie ist immer Schöpfung und Ermöglichung zugleich.

Berufsbild

Bei der gesetzlichen Definition des Berufsbildes ist die Spielfilm-Regie beschrieben. Das Urheberrechtsgesetz spricht in seinem § 65 vom Hauptregisseur als Haupturheber des Werkes, der dieses persönlich und eigenschöpferisch unter Bearbeitung vorbestehender Werke (z. B. Drehbuch) und im Zusammenwirken mit anderen Miturhebern prägt. 

 

I. Allgemeine Definition

Regisseur oder Regisseurin sind bei der Entstehung eines Films von der Vorbereitung bis zum fertigen Werk die entscheidende künstlerisch-gestaltende Kraft. Sie sind nicht nachschaffende Interpreten eines vorbestehenden Werkes, sondern Gestalter einer originalen Schöpfung. Sie haben schon vor Beginn der Dreharbeiten eine konkrete Vorstellung vom fertigen Film und den verschiedenen Elementen, aus denen er sich zusammensetzt. Das gilt für alle Arten der Filmregie, gleichgültig in welchem Bereich (z. B. Kino, Fernsehen, Video), welcher Gattung (z. B. Film mit Spielhandlung, Dokumentation, Musikfilm, Videoclip, Trickfilm, Werbefilm) und welcher Länge.

 

II. Vorbedingungen für die Regietätigkeit

Voraussetzung für die Regietätigkeit ist eine Kombination zahlreicher kreativer, organisatorischer und kommunikativer Fähigkeiten, die es ermöglichen, dramaturgische, darstellerische, sprachliche, musikalische und visuelle Elemente zu einem Filmwerk zusammenzufügen. Dazu gehört die Fähigkeit, künstlerische und technische Mitarbeiter gleichermaßen zu führen und ihre kreativen wie technischen Beiträge zu koordinieren. Es gibt keinen allgemein gültigen und anerkannten Ausbildungsweg zum Regieberuf. Das Studium der Regie an einer Film(hoch)schule oder -akademie oder an einer sonstigen Kunsthochschule ist heute weit verbreitet und üblich.

III. Die Aufgaben der Regie

Die Regietätigkeit umfaßt im wesentlichen folgende Bereiche:

  1. Verständigung über die beabsichtigte Gesamtwirkung des Filmwerks und der erforderlichen Produktionsmittel mit Produzent und/oder Fernsehsender.
  2. Dramaturgische Bearbeitung einer stofflichen Vorlage oder Gestaltung eines Originalstoffes, evtl. in Zusammenarbeit mit einem Autor oder einer Autorin. Umfangreiche Recherchen zum Sujet sowohl bei Filmen mit Spielhandlung wie bei Dokumentationen.
  3. Einrichten des Drehbuches im Hinblick auf künstlerisch-technischen Aufwand, Kalkulation und Produktionsablauf. Dabei werden die künstlerischen Intentionen mit den finanziellen und produktionstechnischen Gegebenheiten in Einklang gebracht.
  4. Auswahl der Darsteller.
  5. Auswahl des künstlerisch-technischen Stabes (z.B. Kamera, Szenenbild, Musik, Kostüm, Schnitt, Ton, Regieassistenz, Continuity). Mitwirkung bei der Auswahl des sonstigen technischen und organisatorischen Stabes.
  6. Erarbeitung der optischen Konzeption und der Bildfolge für den Szenenablauf. Erstellung von Regiebuch, Shooting Script oder Story Board. Auswahl von Schauplätzen und Konzeption der Atelierbauten. Festlegung von Massenszenen, Spezialeffekten und Stunts. Planung des Einsatzes von besonderem technischen Aufwand und zusätzlichen Aufnahmeteams. Dies alles geschieht in Zusammenarbeit mit Kamera, Szenenbild und Regieassistenz.
  7. Auswahl von Kostümen, Masken und Requisiten – evtl. Vorgaben zu Entwürfen – in Zusammenarbeit mit den Fachmitarbeitern.
  8. Vorgespräche mit den Hauptdarstellern zur Konzeption der Rollen, bzw. mit Dirigenten und Sängern zur musikdramaturgischen Konzeption.
  9. Mitwirkung bei der Festlegung des Drehplans.
  10. Erarbeitung einer musikalischen Konzeption für das Werk: entweder in Zusammenarbeit mit Komponist/in (bei Originalmusik) oder durch Auswahl vorhandener musikalischer Vorlagen und Aufnahmen.
  11. Durchführung der Dreharbeiten. Dabei trifft die Regie die endgültigen künstlerischen Entscheidungen über Bereiche wie: Einrichtung des Sets; Anzahl der Einstellungen, Positionen, Bewegungen und Bildausschnitte der Kamera; schauspielerische Interpretationen. Teil dieses Prozesses ist die Integration von Unvorhergesehenem und Improvisiertem in das Regie-Konzept.
  12. Auswahl der Takes bei der Vorführung des gedrehten Materials. Auswahl von Archivmaterial. Schon während der Dreharbeiten Anleitung zum Rohschnitt.
  13. Anfertigung des Feinschnitts in Zusammenarbeit mit Cutter/in.
  14. Herstellen der endgültigen Fassung des Films. Dazu gehören: Überwachung der Sprach-Synchronisation, der Musik- und Geräuschaufnahmen sowie der Endmischung; Festlegung der Titelgestaltung; Mitwirkung bei der optischen oder elektronischen Farbkorrektur.
  15. Beteiligung an PR-Maßnahmen des Produzenten, Verleihers, Fernsehsenders. Mitwirkung bei der Gestaltung von Werbe- und Informationsmaterial zum Werk.