Was bietet der BVR?
Politische Interessenvertretung
Überall dort, wo einzelne Regisseur:innen ihre Interessen nicht vertreten können, wird der Bundesverband Regie für sie tätig. Als Berufsorganisation der Regisseur:innen wird er zu vielen wichtigen Gesetzgebungsverfahren gehört, vom Arbeitslosengeld bis zum Urheberrecht, vom Filmförderungsgesetz bis zum Krankengeld. Außerdem arbeitet der BVR in zahlreichen Entscheidungsgremien der Filmbranche mit und gewährleistet die ständige Vertretung der Regisseur:innen Gremien der Filmförderung, in Filmpreis-Jurys, im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt FFA, den Gremien der VG Bild-Kunst, dem Deutschen Kulturrat und der Künstlersozialkasse.
Vertrags-Check
Eine zentrale Dienstleistung des BVR für seine Mitglieder ist die Überprüfung von Regie- und Drehbuchverträgen sowie von Arbeitsverträgen für Regieassistent:innen und Script Supervisors. Unsere Mitglieder machen regelmäßig von dieser Möglichkeit Gebrauch und können mithilfe der spezifischen Beratung zu ihren Verträgen vor bösen Überraschungen vor, während oder nach den Dreharbeiten bewahrt werden. Profitieren Sie vom Vertrags-Knowhow, über das der BVR aus über 40 Jahren Erfahrung verfügt.
Rechtsberatung
Damit Filmemacher*innen zu ihrem Recht kommen, berät der Bundesverband Regie seine Mitglieder im Urheber-, Arbeits-, Vertrags- und Sozialrecht, auch wenn sie als Autoren beauftragt oder als Produzenten tätig werden. Zu komplexen Fragen der Vertragsgestaltung geben die BVR - Anwälte in Justitiariat und Geschäftsstelle kompetente Antworten. In einzelnen Streitfällen, die für alle Mitglieder von Bedeutung sind, gewährt der Verband Prozesskostenunterstützung. Ergänzend dazu hat der BVR für seine Mitglieder eine Gruppen-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die zu einem sehr preisgünstigen Tarif individuellen Berufsrechtsschutz gewährleistet:
Rechtschutzversicherung
BVR - Mitgliedern haben die Möglichkeit optional über unseren Verband eine Rechtschutzversicherung für 10€/Monat abzuschließen. Diese Versicherung beinhaltet für selbständige Regisseur:innen:
- Vertrags- / Honorarrechtsschutz für die Wahrnehmung bei Vergütungsansprüchen aus freiberuflicher Tätigkeit
- Arbeitsrechtsschutz aus Arbeitsverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;
- Sozialgerichtsrechtsschutz;
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten;
- Vertrags- und Sachrecht der privaten Vorsorge von Freiberuflern
Es besteht freie Anwaltswahl.
Honorar- und Gagenverhandlungen
Seit seiner Gründung hat der Bundesverband Regie durch Mitarbeit an zahlreichen Tarifverträgen die Situation für Regisseur:innen und Autor:innen, für Regieassistent:innen und Script Supervisors bei den Fernsehsendern kontinuierlich verbessert. Auf der Basis des auch vom Bundesverband Regie errungenen Urhebervertragsrechts (das 2002 in Kraft trat) verhandelt der BVR mit Sendern und den Produzentenverbänden gemeinsame Vergütungsregeln.
Hier geht es zu den momentan geltenden GVR
Honorar- und Gagenspiegel
Der Bundesverband Regie hat regelmäßig unter seinen Mitgliedern Honorar- und Gagenumfrage durchgeführt und informiert exklusiv über die marktüblichen Honorare und Gagen. Er hilft ihnen so, ihre Position in Verhandlungen genau zu bestimmen und gezielt verbessern zu können.
Regie Guide
Alle Mitglieder des BVR können sich im REGIE GUIDE auf dieser Website online präsentieren und ihre Filmographie selbst aktualisieren. Wer möchte, kann sein Profil mit Crew United verlinken.
Internationale Kooperationen
Zur Durchsetzung gemeinsamer Ziele kooperiert der Bundesverband Regie international mit wichtigen Organisationen wie der Directors Guild of America (DGA) und vielen europäischen Regie-Verbänden. Der BVR repräsentiert die deutschen Regisseur:innen im europäischen Dachverband Fédération Européenne des Réalisateurs de l’Audiovisuel (FERA) und der SAA (Société des Auteurs Audiovisuels), dem Dachverband der audiovisuellen europäischen Verwertungsgesellschaften. Dort verfolgt der BVR Ziele zur Stärkung der Urheber- und Regieposition gegenüber der europäischen Politik, wie sie z.B. in der Declaration of Dublin von 2004 oder der Haugesund Declaration (2008) festgelegt sind.
VG Bild-Kunst
Eine der ersten und bis heute wichtigen Errungenschaften des BVR sind die Vergütungen für Regisseur:innen, die über die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (pauschale Urheberrechtsabgaben auf Leerkassetten, der Privatkopie sowie aus der Kabelweitersendung) wahrgenommen werden. Seit 2021 kommen die neuen Vergütungsansprüche aus dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrDaG) hinzu. Die Gremienvertreter des BVR sorgen ständig für Erhalt und angemessene Verteilung der Abgaben aus dieser kollektiven Zweitrechteverwertung. Die Bedeutung der VG Bild-Kunst wächst, jüngst etwa durch die Wahrnehmung von Vergütungsansprüchen für ehemals unbekannte Nutzungsarten älterer Werke (aus den Jahren 1966-1996) aufgrund des § 137 l UrhG. Der BVR entsendet Vertreter in den Vorstand, den Verwaltungsrat und alle weiteren Gremien der VG Bild-Kunst und kann von Regisseur:innen mit der Ausübung des Stimmrechts bei Mitgliederversammlungen beauftragt werden.
Filmpolitik/Filmförderung
BVR-Regisseur:innen vertreten den Berufsstand in diversen Gremien von Filmfördereinrichtungen wie FFA oder BKM. Sie wirken in den Vergabegremien an den Förderentscheidungen mit und setzen sich dafür ein, dass neben kommerziellen auch kulturelle Kriterien Anwendung finden und dass unabhängige Produzenten und selbst produzierende Regisseur:innen bei Förderentscheidungen berücksichtigt werden.
Außerdem arbeitet der Bundesverband Regie über seine Vertreter im Verwaltungsrat der FFA aktiv an der Weiterentwicklung der Filmförderungsrichtlinien und der Filmpolitik mit. Die Errungenschaften bei der Reform des Filmfördergesetzes (FFG), etwa in der Verbesserung der Drehbuchförderung oder durch Elemente einer kulturellen Referenzfilmförderung, waren wichtige Zwischenschritte. Der Anspruch auf urheberorientierte Referenzfilmförderung wird weiterverfolgt. Ein erster Erfolg ist hier die Beteiligung der Regisseur*innen an den Prämien des Deutschen Filmpreises ab 2010. Der Bundesverband Regie ist für alle wichtigen deutschen Filmpreise vorschlagsberechtigt und wirkt z.B. an der Nominierung deutscher Filme für den Oscar mit. Der BVR wird weiterhin deutlich machen, dass die beste Filmförderung da ansetzt, wo die Filme entstehen – in den Köpfen der Kreativen.
Veranstaltungen
Der Bundesverband Regie führt regelmäßig verschiedene Veranstaltungen im Rahmen der wichtigsten Filmfeste Berlinale und Münchner Filmfest durch. Der BVR organisiert darüber hinaus eine Vielzahl von Veranstaltungen zu Fragen und Situation der Regie (FILMPREIS METROPOLIS, TAGE DER REGIE, REGIESALON etc.) die aktualisiert angekündigt werden.
Workshops
Formate und Produktionsbedingungen von Spiel- und Dokumentarfilmen, die arbeitsteiligen Prozesse sowie die dafür notwendigen Formen der Zusammenarbeit verändern sich genauso rasant wie die technischen Herausforderungen und Möglichkeiten von Dreharbeiten und Postproduktion. Daher ist es dem BVR ein besonderes Anliegen, Regisseur:innen darüber in kostenlosen Workshops zu informieren.
BVR-Newsletter
Regelmäßig erscheinende Newsletter geben einen wichtigen Überblick zu aktuellen Entwicklungen in der Film- und Fernsehbranche. Sie bieten Informationen zu Vertragsgepflogenheiten, Rechtstipps sowie Berichte aus der Tätigkeit von Vorstand und Geschäftsführung. Flankierend dazu erscheinen kürzere, meist themenspezifische Regie Infos sowie regelmäßige Termin- und Kurzinformationen per E-Mail.
Regieausweis/ Presseausweis
Mitglieder erhalten den vom Bundesverband Regie ausgestellten Regieausweis, um sich z.B. bei Festivals als professionelle/r Regisseur:in ausweisen zu können. Für die Berlinale oder das Filmfest München unterstützt der BVR bei der Akkreditierung seiner Mitglieder. Mitgliedern des BVR kann der Bundespresseausweis vermittelt werden.
Weiterbildungen und Networking
Der BVR bietet über das gesamte Jahr seinen Mitgliedern zahlreiche Veranstaltungen und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb der Fernseh- und Filmbranche.
Hier finden Sie weitere Infos dazu.